| Art: | Motorsportfahrzeug /Tracktool |
| Baujahr: | 08.05.1990 |
| Motor: Zylinder | 4 Zylinder Reihe mit G-Lader |
| Zylinder: | 4 |
| Hubraum: | 1800 ccm |
| Leistung: | 118 KW /160 PS bei Steuergerät mit Motorsportabstimmun ca 210KW /250PS |
| Getriebe: | Schaltgetriebe 5 Gang |
| Kilometerstand: | Gesamtstand ist nicht exakt bekannt. |
| Farbe: | blau |
| Polster: | Stoff Schwarz |
| Besonderheit: |
Die Historie des VW Golf 2 GTI G60 mit Frontantrieb markiert den technologischen und leistungsmäßigen Höhepunkt der regulären Großserie des Golf 2 zum Ende seiner Bauzeit. Während Sondermodelle wie der Rallye Golf oder der extrem seltene Limited auf Allradantrieb (Syncro) setzten, brachte Volkswagen den G60 im Jahr 1990 als klassischen Fronttriebler auf den Markt. Er war zu diesem Zeitpunkt der stärkste und schnellste Großserien-Golf überhaupt. Der G-Lader ist ein von Volkswagen eingesetzter Scrollverdichter (Spiralkompressor) zur mechanischen Leistungssteigerung von Verbrennungsmotoren. Seine Bezeichnung verdankt er der charakteristischen G-förmigen Bauform der inneren Gehäusehälften und des Verdrängers.Funktion des G Laders : Im Inneren des Gehäuses bewegt sich ein exzentrisch gelagerter Verdränger auf einer Kreisbahn, ohne sich jedoch selbst zu drehen. Durch diese oszillierende Bewegung werden Lufttaschen eingeschlossen, kontinuierlich zur Mitte hin komprimiert und in den Motor gepresst. Vorteil: Er bietet ein brutales, direktes Ansprechverhalten schon bei niedrigen Drehzahlen, da kein "Turboloch" überwunden werden muss. Die Leistungsentfaltung ist sehr harmonisch. Der Golf wurde in der Zeitschrift VW Speed 2005 in einem Artikel vorgestellt.
Der G 60 wurde Anfang der 2000er von einem Tuning Fachbetrieb zum Tracktool und Showfahrzeug von Grund auf neu Aufgebaut und befindet sich noch immer in gutem Zustand.
Ideal für Clubsport oder GLP Pro . Da sehr viele Umbauten im Brief eingetragen sind ist evtl eine Straßenzulassung nach einigen Modifikationen wieder möglich. Ready to Race
Ihr Preis:
Verkauf als Motorsportfahrzeug ohne Straßenzulassung unter Auschluß jeglicher Sachmängelhaftung ausschließlich an Gewerbekunden
§ 25 a Differenzbesteuert
Irrtum + Zwischenverkauf vorbehalten